Die Zahlungswilligkeit vieler Menschen hält sich in Grenzen. Für Unternehmen ist es jedoch existenziell wichtig, dass erbrachte Leistungen auch tatsächlich bezahlt werden. Nur so lassen sich eigene Verbindlichkeiten bedienen, neue Investitionen stemmen und die Liquidität des Unternehmens dauerhaft sichern.
Besonders ärgerlich ist es wenn Rechnungsbeträge nicht oder nur teilweise beglichen werden, obwohl die Leistung längst erbracht wurde. Noch ärgerlicher wird es wenn die Schuldeneintreibung wertvolle Arbeitszeit kostet, die Sie eigentlich in Ihr Kerngeschäft investieren möchten. Genau hier setzt die Rechtsanwaltskanzlei Wigger an.
Anwaltliches Inkasso statt Inkassobüro
Viele Gläubiger setzen beim Forderungseinzug auf herkömmliche Inkassobüros. Das hat Nachteile: Inkassobüros können zwar mahnen, haben aber keine Möglichkeit, direkt gerichtliche Schritte einzuleiten. Ein Rechtsanwalt hingegen kann die gesamte Bandbreite rechtlicher Mittel nutzen – vom außergerichtlichen Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung.
Das bedeutet für Sie als Gläubiger in der Praxis: Wenn ein Schuldner erkennt, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist, reagiert er häufig schneller und ernsthafter. Die bloße Androhung gerichtlicher Schritte durch einen Anwalt hat nachweislich eine höhere Wirkung als ein Schreiben vom Inkassobüro.
Smarte Inkassodienstleistungen für Unternehmen
Die Rechtsanwaltskanzlei Wigger bietet smarte Inkassodienstleistungen an, die weitgehend automatisiert ablaufen. Das hat gegenüber klassischen Verfahren deutliche Vorteile – insbesondere bei der schnellen und effizienten Verarbeitung größerer Datenmengen. Wenn Sie regelmäßig viele Forderungen gegenüber verschiedenen Schuldnern haben, sprechen Sie uns an. Wir entwickeln gemeinsam ein strukturiertes Vorgehen, das Ihren Aufwand auf ein Minimum reduziert.
Der Inkassoprozess Schritt für Schritt
Ein typischer anwaltlicher Inkassofall läuft bei uns folgendermaßen ab: Zunächst analysieren wir Ihre Forderung und prüfen die Rechtslage. Anschließend nehmen wir Kontakt zum Schuldner auf – per anwaltlichem Mahnschreiben, das deutlich macht: Hier ist ein Rechtsanwalt im Einsatz und die nächste Stufe ist das Gericht.
Reagiert der Schuldner nicht oder nur hinhaltend, beantragen wir auf Ihren Wunsch hin einen gerichtlichen Mahnbescheid. Widerspricht der Schuldner nicht, wird daraus ein Vollstreckungsbescheid, der die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bildet. Erhebt der Schuldner Widerspruch, folgt das streitige Gerichtsverfahren – auch das führen wir für Sie durch.
Verzugszinsen und Kosten des Inkassos
Befindet sich ein Schuldner in Verzug, hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen. Im kaufmännischen Bereich betragen diese in der Regel 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus können dem Schuldner die Kosten des anwaltlichen Inkassos auferlegt werden, sofern er sich im Verzug befand als das Mahnschreiben versandt wurde.
Das bedeutet in vielen Fällen: Das anwaltliche Inkasso kostet Sie als Gläubiger nichts – die Kosten trägt der Schuldner. Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen die genaue Kostensituation für Ihren konkreten Fall.
Für wen eignen sich unsere Inkassodienstleistungen?
Unsere Inkassodienstleistungen richten sich vor allem an Unternehmen jeder Größenordnung, die regelmäßig mit Zahlungsausfällen konfrontiert sind. Dazu gehören Handwerksbetriebe, die auf Rechnung gearbeitet haben, Dienstleister aller Art, Vermieter mit ausstehenden Mietforderungen sowie Online-Händler mit säumigen Kunden.
Aber auch Privatpersonen können Gläubiger sein – etwa bei Darlehen an Freunde oder Bekannte, die nicht zurückgezahlt werden. Auch hier helfen wir gerne.
Bonitätsprüfung und Schuldnerrecherche
Bevor ein aufwendiges Mahnverfahren eingeleitet wird, lohnt sich manchmal eine kurze Einschätzung der Bonität des Schuldners. Ist klar zu erkennen dass ein Schuldner zahlungsunfähig ist, macht eine kostenintensive Vollstreckung keinen Sinn. Wir beraten Sie ehrlich und realistisch, welche Chancen die Durchsetzung Ihrer Forderung hat – und was es kostet.
Verjährung von Forderungen
Ein wichtiger Aspekt beim Inkasso ist die Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Forderung aus dem Jahr 2022 verjährt also grundsätzlich am 31. Dezember 2025. Es gibt jedoch Unterbrechungen und Hemmungen der Verjährung – etwa durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Aufnahme von Verhandlungen.
Wir prüfen für Sie ob Ihre Forderung noch durchsetzbar ist und ergreifen bei Bedarf sofort verjährungsunterbrechende Maßnahmen.
Außergerichtliche Einigung und Ratenzahlung
Nicht jede Forderung muss gerichtlich durchgesetzt werden. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung für alle Beteiligten die bessere Lösung. Wir führen die Verhandlungen für Sie und stellen dabei sicher dass etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen schriftlich fixiert sind und vollstreckungsrechtlich abgesichert werden.
Inkasso bei internationalen Forderungen
Auch bei Forderungen gegenüber Schuldnern im europäischen Ausland können wir tätig werden. Innerhalb der EU gibt es mit dem Europäischen Mahnverfahren ein einheitliches Instrument zur grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung. Wir prüfen im Einzelfall welcher Weg der effektivste ist.
