Vertragsgestaltung

Das deutsche Zivilrecht regelt den Rechtsverkehr zwischen natürlichen und juristischen Personen. Im Rahmen des Vertragsrechts bzw. der Vertragsgestaltung verfolgt das Bürgerliche Gesetzbuch überwiegend das Ziel, lediglich allgemeine Regeln aufzustellen, von denen jedoch grundsätzlich zugunsten der Vertragsparteien abgewichen werden kann. Daraus erwächst die Möglichkeit, individuelle und interessensgerechte Rechtsbeziehungen vertraglicher Art herzustellen.

In einigen Bereichen des Vertragsrechtes schränkt das Bürgerliche Gesetzbuch diese Dispositionsfähigkeit, also die Möglichkeit von gesetzlichen Regelungen abzuweichen, ein. Dies gilt insbesondere für solche Vereinbarungen, die eine erhebliche Rechtsverkürzung bzw. rechtliche Benachteiligung für eine Vertragspartei bedeuten würden.

Besonders hervorzuheben sind Vereinbarungen von Haftungsausschlüssen, die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge und deren inhaltlichen Grenzen, die Vereinbarungen von Vertragsstrafen oder aber auch die Vereinbarung von Gerichtsstandsvereinbarungen. All dies sind Regelungen, die Ihnen das Geschäftsleben nicht nur unerheblich vereinfachen, sondern auch zusätzlich Rechtssicherheit schaffen.  

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung von Verträgen, die Anpassung vertragsrechtlicher Inhalte oder die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zugleich möchten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer individuellen Beratungstätigkeit anbieten, um die Ihnen vorschwebenden Ideen, Konzepte und Pläne vertraglich bestmöglich umzusetzen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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