Das deutsche Zivilrecht regelt den Rechtsverkehr zwischen natürlichen und juristischen Personen. Im Rahmen des Vertragsrechts verfolgt das Bürgerliche Gesetzbuch überwiegend das Ziel, allgemeine Regelungen aufzustellen, von denen die Parteien jedoch grundsätzlich abweichen können. Daraus erwächst die Möglichkeit, individuelle und interessengerechte Rechtsbeziehungen vertraglicher Art zu gestalten.

Diese Vertragsfreiheit ist ein großes Privileg – aber auch eine Verantwortung. Wer einen Vertrag ohne rechtliche Beratung schließt, übersieht häufig Klauseln, die ihn benachteiligen, oder vergisst Regelungen, die im Streitfall entscheidend sein können. Wir helfen Ihnen, Ihre Verträge so zu gestalten dass sie Ihre Interessen wirklich schützen.

Grenzen der Vertragsfreiheit

In einigen Bereichen schränkt das BGB die Dispositionsfähigkeit ein. Das gilt insbesondere für Vereinbarungen, die eine erhebliche Rechtsverkürzung oder rechtliche Benachteiligung einer Vertragspartei bedeuten würden. Besonders zu beachten sind Haftungsausschlüsse, die Einbeziehung von AGB in Verträge und deren inhaltliche Grenzen sowie die Vereinbarung von Vertragsstrafen.

Klauseln die gegen zwingendes Recht verstoßen, sind unwirksam – das gilt aber nicht notwendigerweise für den gesamten Vertrag. Im schlimmsten Fall gilt dann die gesetzliche Regelung, die vielleicht deutlich ungünstiger für Sie ist. Wir achten darauf, dass Ihre Verträge von vornherein rechtssicher formuliert sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden. Sie ermöglichen eine effiziente und einheitliche Abwicklung von Geschäften, schaffen Rechtssicherheit und begrenzen Haftungsrisiken. Allerdings unterliegen AGB einer strengen Inhaltskontrolle durch die Gerichte.

Was im Einzelvertrag zulässig wäre, kann in AGB unwirksam sein. Wir erstellen für Sie AGB die nicht nur inhaltlich Ihre Interessen wahren, sondern auch der gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten. Das gilt sowohl für den B2C-Bereich als auch für Vereinbarungen zwischen Unternehmern.

Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen

Ein vollständiger Ausschluss der Haftung ist in Deutschland nicht möglich. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann die Haftung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, für Personenschäden ebenso wenig. Innerhalb dieser Grenzen gibt es jedoch erheblichen Gestaltungsspielraum.

Wir formulieren für Sie Haftungsklauseln, die rechtlich wirksam sind und Ihr Risiko soweit wie möglich begrenzen. Dabei achten wir darauf, dass die Klauseln klar und verständlich formuliert sind – nur dann sind sie auch wirksam.

Vertragsstrafen

Eine Vertragsstrafe ist eine Vereinbarung, nach der eine Partei im Fall des Vertragsbruchs eine bestimmte Geldleistung zu zahlen hat. Sie dient als Druckmittel zur Einhaltung von Vertragspflichten und kann die Geltendmachung von Schadensersatz vereinfachen. Allerdings sind Vertragsstrafen nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam und können durch Gerichte auf ein angemessenes Maß reduziert werden.

Gerichtsstandsvereinbarungen

Mit einer Gerichtsstandsvereinbarung legen die Vertragsparteien im Voraus fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Vertrag zuständig sein soll. Das schafft Planungssicherheit und kann erhebliche Kosten- und Zeitvorteile bringen. Im B2B-Bereich sind Gerichtsstandsvereinbarungen weitgehend frei gestaltbar. Gegenüber Verbrauchern gelten strengere Einschränkungen.

Welche Vertragsarten gestalten wir?

Wir übernehmen die Erstellung und Prüfung von Verträgen aller Art. Dazu gehören Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Mietverträge für Gewerberäume, Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Kooperationsverträge sowie Gesellschaftervereinbarungen für kleinere Unternehmen.

Daneben beraten wir Sie bei der Anpassung bestehender Verträge wenn sich Umstände geändert haben oder neue rechtliche Entwicklungen eine Überarbeitung erfordern.

Verträge prüfen lassen bevor Sie unterschreiben

Nicht nur die Erstellung, sondern auch die Prüfung von Verträgen, die Ihnen vorgelegt werden, ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Bevor Sie einen längerfristigen Vertrag unterzeichnen lohnt es sich, ihn anwaltlich prüfen zu lassen. Wir zeigen Ihnen welche Klauseln problematisch sind, wo Verhandlungsbedarf besteht und welche Risiken der Vertrag birgt.

Vertragsgestaltung für Unternehmer und Selbständige

Für Unternehmer und Selbständige sind gut formulierte Verträge das A und O. Ein unklarer Vertrag führt im Streitfall zu teuren Rechtsstreitigkeiten und ungewissen Ausgängen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Geschäftsbeziehungen rechtssicher zu gestalten und Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen.

Besonders wichtig sind dabei Klauseln zu Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalte bei Warenlieferungen, Abnahme- und Gewährleistungsregelungen sowie Regelungen für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei.

Individuelle Beratung statt Standardverträge

Musterverträge aus dem Internet mögen auf den ersten Blick praktisch erscheinen – sie passen aber selten zu Ihrer konkreten Situation. Häufig enthalten sie Klauseln, die für Ihren Fall unpassend oder sogar nachteilig sind. Wir erstellen für Sie individuelle Verträge, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind.

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung von Verträgen, die Anpassung vertragsrechtlicher Inhalte oder die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zugleich bieten wir individuelle Beratung an, um Ihre Ideen und Konzepte vertraglich bestmöglich umzusetzen.