Der Boom der Photovoltaik-Branche hat in den vergangenen Jahren dazu geführt dass viele Installationsfirmen mehr Aufträge angenommen haben als sie bewältigen konnten. Die Folge: Tausende Haushalte in Deutschland haben ihre Anlage bezahlt – teilweise den kompletten Kaufpreis – und warten noch immer auf die Installation. Manche Firmen sind inzwischen insolvent, andere vertrösten ihre Kunden seit Monaten.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, haben Sie Handlungsoptionen. Rechtsanwalt Bastian Wigger hat in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten in genau dieser Lage vertreten und kennt die typischen Konstellationen und Fallstricke. Die Kanzlei bietet hierzu eine kostenlose Erstberatung an.

Welche Ansprüche haben Sie?

Rechtlich betrachtet handelt es sich beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage in der Regel um einen Werklieferungsvertrag. Das bedeutet: Der Unternehmer schuldet nicht nur die Lieferung der Anlage, sondern auch deren fachgerechte Installation und Inbetriebnahme. Erfüllt er diese Pflicht nicht, stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu.

Der erste und naheliegendste Anspruch ist die Nacherfüllung – also die Forderung nach Fertigstellung der Anlage. Dafür müssen Sie dem Unternehmer in der Regel zunächst eine angemessene Frist setzen. Diese Frist ist wichtig, weil Sie erst nach deren fruchtlosem Ablauf weitergehende Rechte geltend machen können.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verstreicht die Frist ohne Reaktion, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die gezahlten Beträge zurückfordern. Alternativ können Sie Schadensersatz verlangen, der auch entgangene Einspeisevergütung und andere Folgeschäden umfassen kann.

Was ist eine angemessene Frist?

Die Angemessenheit einer Frist hängt vom Einzelfall ab. Üblich sind je nach Komplexität der Leistung zwei bis acht Wochen. Die Frist muss schriftlich gesetzt werden und das konkrete Datum nennen bis zu dem die Leistung erbracht sein muss. Vage Formulierungen wie "unverzüglich" reichen nicht aus.

Wir formulieren die Fristsetzung für Sie rechtssicher und stellen sicher, dass alle formalen Voraussetzungen für spätere Ansprüche erfüllt sind. Ein fehlerhaftes Mahnschreiben kann dazu führen dass Sie Ihre Rechte nicht vollständig durchsetzen können.

Was wenn der Installateur insolvent ist?

Ist das Unternehmen insolvent, ist die Durchsetzung von Ansprüchen komplizierter. Zunächst müssen Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Je nach Insolvenzquote ist eine teilweise Erstattung der gezahlten Beträge möglich – häufig aber nur ein Bruchteil.

Wichtig ist in diesem Fall schnelles Handeln: Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen ist begrenzt. Wer sie verpasst, geht leer aus. Wir überwachen für Sie die Fristen und melden Ihre Forderung vollständig und korrekt an.

In manchen Fällen gibt es neben dem insolventen Installateur weitere Anspruchsgegner – etwa den Hersteller der Module oder einen Finanzierungspartner. Wir prüfen alle Möglichkeiten.

Mängel an der fertiggestellten Anlage

Ist Ihre Anlage zwar installiert, aber fehlerhaft oder nicht leistungsfähig wie vertraglich vereinbart, liegt ein Mangel im Sinne des Werkvertragsrechts vor. In diesem Fall können Sie Nachbesserung verlangen. Bleibt die Nachbesserung ohne Erfolg oder verweigert der Unternehmer sie, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Für Mängelansprüche nach Werkvertragsrecht gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme der Anlage. Das ist zwar eine vergleichsweise lange Frist – aber auch fünf Jahre vergehen schnell. Warten Sie nicht zu lange bevor Sie aktiv werden.

Zu niedrige Einspeisevergütung oder fehlerhafte Netzanmeldung

Manchmal wurde die Anlage zwar installiert, aber nicht korrekt beim Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Das kann dazu führen, dass Sie keine oder eine geringere Einspeisevergütung erhalten als Ihnen zusteht. Auch hier gibt es Ansprüche – gegebenenfalls gegen den Installateur, der die Anmeldung übernehmen sollte.

Finanzierungsvertrag und Widerruf

Viele PV-Anlagen werden finanziert. Wenn die Anlage nicht geliefert oder ordnungsgemäß installiert wurde, kann das Auswirkungen auf den Finanzierungsvertrag haben. In verbundenen Verträgen kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag unter Umständen auch den Finanzierungsvertrag erfassen. Wir prüfen ob ein Widerrufsrecht besteht und wie Sie mit möglichst geringem Aufwand aus dem Gesamtpaket herauskommen.

Warum die Erstberatung so wichtig ist

Jede Situation ist anders. Die Frage ob Sie zunächst eine Frist setzen, sofort zurücktreten oder den Klageweg beschreiten sollten, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine falsche Reihenfolge kann dazu führen dass Ansprüche verloren gehen oder unnötig Kosten entstehen.

In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre Unterlagen, analysieren die Lage und empfehlen Ihnen das strategisch sinnvollste Vorgehen. Kontaktieren Sie uns am besten mit dem Kaufvertrag, dem Schriftverkehr mit dem Installateur und einer kurzen Schilderung des bisherigen Verlaufs.