Der Straßenverkehr in Deutschland wird von Jahr zu Jahr komplexer. Nicht nur neue Verkehrsmittel wie E-Autos, E-Fahrräder und E-Roller erhöhen die Unfallgefahr erheblich – auch die wachsende Zahl der Verkehrsteilnehmer insgesamt bringt immer neue Risiken mit sich. Leider gehören Unfälle im Straßenverkehr inzwischen zum Alltag.

So einfach und übersichtlich ein Unfallgeschehen im ersten Moment auch wirken mag – die Abwicklung der Unfallfolgen kann sich als überraschend langwierig und kompliziert herausstellen. Versicherungen sind nicht immer kooperativ, Schadenspositionen werden kleingeschrieben, und ohne rechtliche Unterstützung bleiben viele berechtigte Ansprüche auf der Strecke.

Was wir nach einem Verkehrsunfall für Sie tun

Wurden Sie unverschuldet oder verschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, sind wir der richtige Ansprechpartner. Nach einer genauen Ermittlung des Sachverhalts prüfen wir, inwieweit Sie ein Verschulden trifft und wer letztlich für die Schadensregulierung einzustehen hat.

Da in Deutschland ein Versicherungszwang für Kraftfahrzeuge besteht, kommt man um eine Auseinandersetzung mit der KFZ-Versicherung praktisch nicht herum. Wir übernehmen für Sie die vollständige versicherungstechnische Abwicklung. Das bedeutet: Wir nehmen Kontakt zur gegnerischen Versicherung auf, prüfen deren Regulierungsvorschläge und setzen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch – notfalls auch gerichtlich.

Welche Schadensersatzansprüche stehen Ihnen zu?

Nach einem Verkehrsunfall können verschiedene Ansprüche entstehen, die weit über den bloßen Fahrzeugschaden hinausgehen. Im Einzelnen kommen folgende Positionen in Betracht:

Der Fahrzeugschaden umfasst die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert, falls das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Hinzu kommen die Wertminderung des Fahrzeugs sowie die Kosten für ein Sachverständigengutachten, das bei erheblichem Schaden von der gegnerischen Versicherung zu erstatten ist.

Wurden Sie beim Unfall körperlich verletzt, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe hängt von der Schwere und Dauer der Verletzungen ab. Gleichzeitig können Sie Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten zu Ärzten und Verdienstausfall geltend machen.

Während Ihr Fahrzeug repariert wird oder nach einem Totalschaden bis zur Neuanschaffung haben Sie außerdem Anspruch auf Nutzungsausfall oder auf einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Wir prüfen welche Option in Ihrem Fall sinnvoller ist.

Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen

Wir arbeiten eng mit der Kfz-Gutachten SP Rheinland GmbH zusammen. Diese begutachtet und dokumentiert auf Wunsch zeitnah die Schäden an Ihrem Fahrzeug. Ein professionelles Gutachten ist wichtig um alle Schadenspositionen vollständig zu erfassen und gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Die Kosten für das Gutachten trägt bei entsprechender Haftungslage die gegnerische Versicherung.

Unfall mit Teilschuld

Auch wenn Sie den Unfall teilweise mitverursacht haben, müssen Sie nicht leer ausgehen. Je nach festgestellter Haftungsquote können Ansprüche anteilig geltend gemacht werden. Wir ermitteln den genauen Sachverhalt und setzen Ihre Ansprüche in dem Umfang durch, der Ihnen zusteht.

Unfall mit Beteiligung eines E-Rollers oder Fahrrads

Mit der Verbreitung von E-Rollern, E-Bikes und Pedelecs entstehen immer häufiger Unfälle mit diesen neuen Fahrzeugen. Die rechtliche Bewertung hängt dabei stark vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab – etwa ob ein Versicherungskennzeichen erforderlich war und ob eine Haftpflichtversicherung bestand. Wir kennen die aktuelle Rechtslage und setzen Ihre Ansprüche auch in diesen neuartigen Konstellationen durch.

Wildunfall und andere Besonderheiten

Beim Wildunfall greift häufig die Teilkaskoversicherung des geschädigten Fahrers. Wichtig ist dabei, dass der Unfall unverzüglich der Polizei und dem Jagdpächter gemeldet wird und ein entsprechender Wildschadenschein ausgestellt wird. Wir beraten Sie zu den nötigen Schritten und zur Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Was nach einem Unfall sofort zu tun ist

Direkt nach einem Unfall sollten Sie folgendes beachten: Sichern Sie die Unfallstelle und kümmern Sie sich um Verletzte. Rufen Sie die Polizei – auch bei scheinbar kleineren Unfällen ist ein Polizeiprotokoll wichtig. Tauschen Sie Personalien, Versicherungsschein und Kfz-Kennzeichen mit dem Unfallgegner aus. Fotografieren Sie die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge und eventuelle Schäden möglichst umfassend. Und: Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, bevor Sie gegenüber der Versicherung irgendwelche Erklärungen abgeben.

Warum keinen voreiligen Vergleich mit der Versicherung schließen

Versicherungen sind bestrebt, Schäden möglichst günstig abzuwickeln. Wer ohne anwaltliche Beratung einen Vergleich unterzeichnet, gibt möglicherweise Ansprüche auf, die ihm noch nicht bewusst sind – etwa künftige Behandlungskosten bei Spätfolgen einer Verletzung. Einmal unterzeichnet ist ein solcher Vergleich in der Regel bindend. Wir sorgen dafür dass Sie keinen Cent zu wenig erhalten.