02224 8250 380 mail@rae-wigger.de

Probleme mit Ihrer PV‑Anlage? Wir setzen Ihre Rechte durch.

Ihre PV‑Anlage ist nicht fertiggestellt oder nicht in Betrieb, obwohl bereits (fast) der gesamte Betrag gezahlt wurde? Wir als Rechtsanwaltskanzlei Wigger sichern Ihre Ansprüche bei Photovoltaik-Projekten – von der Nacherfüllung bis zu Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.

Typische Probleme mit der PV‑Anlage – und was jetzt zählt

Wenn Anbieter Fristen verstreichen lassen oder die Inbetriebnahme verzögern, sind schnelle Schritte entscheidend. Diese Fälle begegnen uns besonders häufig:

  • Nichtfertigstellung / keine Inbetriebnahme trotz hoher Vorzahlung
  • Verzögerungen, Nichterreichbarkeit, platzen von Terminen
  • Minderwertige Komponenten oder abweichende Spezifikationen
  • Unklarheiten zu Gewährleistung, Herstellergarantie und Wartung

Wir stoppen das Hinhalten, setzen klare Fristen und schaffen Verbindlichkeit – mit dem Ziel der zügigen Fertigstellung oder der Durchsetzung Ihrer Geldansprüche.

Vertragsmodelle bei Photovoltaik: Kauf vs. Miete/Pacht

Welche Ansprüche Sie bei Problemen mit der PV‑Anlage haben, hängt wesentlich vom Vertragsmodell ab. Wir klären im Erstgespräch, was vereinbart wurde, und leiten den passenden Weg ein:

  • Kaufvertrag (Lieferung + ggf. Montage; oft mit Werkvertragsanteil): Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz
  • Miet-/Pachtmodelle (laufende Zahlungen, abweichende Pflichten): Prüfung von Leistungsstörung, Kündigung und Rückabwicklung

Wichtig: Gesetzliche Gewährleistung ist nicht gleich Herstellergarantie. Wir trennen sauber und nutzen beide Hebel, wo verfügbar.

So hilft Kanzlei Wigger – strukturiert und durchsetzungsstark

Unser bewährter Ablauf sorgt für Tempo und Transparenz. Sie kennen jederzeit den Status Ihrer Sache:

  1. Fristen- & Anspruchscheck (Kauf/Werk/Miete; Gewährleistung vs. Garantie)
  2. Beweissicherung und anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Nacherfüllung/Fertigstellung
  3. Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche: Minderung, Rücktritt, Schadensersatz (z. B. entgangene Erträge)
  4. Konsequente Durchsetzung – außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich

Was wir für die Erstprüfung brauchen

Für eine schnelle und treffsichere Ersteinschätzung senden Sie uns bitte vorab:

  • Vertrag/Angebot und etwaige Nachträge
  • Zahlungsnachweise
  • Korresponpondenz mit dem Anbieter
  • Abnahme- oder Inbetriebnahmeprotokolle
  • Fotos oder technische Messwerte

FAQ zur PV‑Anlage: Rechte, Fristen, Vorgehen

Diese häufigen Fragen erreichen uns immer wieder – kurz beantwortet:

  • Was tun, wenn die PV‑Anlage trotz Zahlung nicht fertiggestellt wird? – Fristen setzen, Nacherfüllung verlangen, Beweise sichern; wir übernehmen die Kommunikation und Durchsetzung.
  • Gilt bei PV‑Anlagen Gewährleistung oder Garantie? – Die gesetzliche Gewährleistung ist von der (freiwilligen) Herstellergarantie zu unterscheiden; wir nutzen beides gezielt.
  • Kann ich vom Vertrag zurücktreten? – Ja, wenn Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar ist; wir prüfen Voraussetzungen und Risiken.
  • Gibt es Schadensersatz bei Verzögerungen? – Möglich bei nachweisbarem Schaden, z. B. entgangene Erträge; wir bereiten die Anspruchsbegründung vor.

Kontakt & kostenlose Erstberatung Wir geben Ihnen kurzfristig eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrer PV‑Anlage. Die Erstberatung ist kostenlos. → Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren